Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutzgesetz

Wenn Sie Bedenken, konkrete Gesetzesverstöße, schwerwiegende Fehlverhalten, Verdachtsmomente oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Blank GmbH melden möchten, steht Ihnen auf dieser Seite unser Hinweisgeberformular zur Verfügung. Selbstverständlich nehmen wir Ihr Anliegen sehr ernst und behandeln es mit höchster Priorität!

Mit diesem Formular haben die Möglichkeit uns Ihr Anliegen anonym zu übermitteln und sind nicht verpflichtet uns Ihre persönlichen Daten zu nennen. Ihr Anliegen kann auch nicht zurückverfolgt werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir auf die Nennung Ihrer E-Mailadresse angewiesen sind, um bei Bedarf weiterführende Informationen von Ihnen erfragen zu können. Diese Informationen können im Bedarfsfall dazu dienen, Ihr Anliegen aufzuklären und/oder weitere Schritte in die Wege zu leiten. 

Sollten Sie Ihre Meldung telefonisch übermitteln wollen, wählen Sie bitte Tel: +49 (0) 151 462 284 63.
Unter dieser Rufnummer erreichen Sie direkt unsere interne Meldestelle, bei der Sie Ihr Anliegen aufzeigen können.

Welche Vorfälle können/sollten gemeldet werden?

Verstöße die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union. z.B.:

  • Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
  • Interessenskonflikt, Bestechung, Korruption
  • Klima- und Umweltschutzverstöße
  • Verstöße gegen Menschenrechte, Sozialstandards und Arbeitsgesetze
  • Datenschutz, IT-Sicherheit
  • Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche

Hinweisgeberformular